Freitag, 6. Januar 2017

Deutsche Krieger im Vormarsch


Nun ist der Angriffskrieg also wieder erlaubt und Deutschland ist zur historischen Normalität zurück gekehrt. Immerhin gab es im 20. Jahrhundert zwei mörderische Angriffskriege von Deutschland aus.

Verbot eines Angriffskrieges aufgehoben

Von Günter Ackermann

Der Bundestag hat ab 1. Januar 2017 den § 80 des Strafgesetzbuches aufgehoben. Darin hieß es:

„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Nun ist der Angriffskrieg also wieder erlaubt und Deutschland ist zur historischen Normalität zurück gekehrt. Immerhin gab es im 20. Jahrhundert zwei mörderische Angriffskriege von Deutschland aus. Stand doch noch im Zwei-plus-vier-Vertrag, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird und, dass die Führung eines Angriffskrieges strafbar sei.

Nun, die Tinte unter dem Vertrag war noch nicht richtig trocken, da mischten die Deutschen, Genscher, Kohl und Konsorten, bereits in Afrika und vor allem in Jugoslawien kräftig mit. Die Kriege Serbien gegen Kroatien, Slowenien gegen Serbien und der Krieg Bosnien gegen Serbien und gegen Kroatien und schließlich der Krieg um Kosovo wäre ohne deutsches Mitmischen nicht geführt worden. Auch Bomben der Luftwaffe fielen auf Wohnhäuser, Schulen, Krankenhäuser und Fabriken in Serbien.

Also wozu die Aufregung? Rechtsfragen sind Machtfragen, wer die Macht hat, hat bestimmt das Recht. Basta!

Wäre es anders, dann säße Kohl, Schröder, Joschka Fischer und andere lebenslang im Knast und Genscher wäre im Knast gestorben, Steinmeier schmachtete in seiner Zelle und nicht demnächst als Bundespräsident im Schloss Charlottenburg.

Dennoch ist es interessant, warum dieser Paragraph aufgehoben wurde. Ich meine, man wollte kein Risiko eingehen, gegen Schröder hatte schon die Friedensbewegung eine (erfolglose) Anzeige noch § 80 StGB erstattet. Hätte sich ein – ausnahmsweise – friedensbewegter Richter gefunden, der auch nur ein Verfahren eröffnet hätte – peinlich, peinlich.

Diese Gefahr besteht nun nicht mehr. Man kann in Deutschland – ohne Gefahr – wieder zum Krieg hetzten und man macht es ja auch. So z.B. die Kriegspredigten des Pfaffen und Bundesgaukler müssten Heere von Staatsanwälten auf dem Plan rufen. Aber, nein, das darf er. Sein Vorvorgänger Köhler sagte noch mal – wohl aus Naivität – zum Krieg in Afghanistan die Wahrheit und musste gegen.

Heute diskutiert man offen, dass die EU nur zu retten sei, wenn Deutschland mit der EU wieder Krieg führen kann. Die Herrschenden wollen mitmischen in aller Welt, sich Rohstoffe und Absatzmärkte sichern und nicht wegen allem in Washington nachfragen müssen, ob sie das dürften. Die EU – unter deutscher Führung – will wieder Krieg führen können. Zu was haben die deutschen Imperialisten die Bundeswehr. Um den Parademarsch aufzuführen sicher nicht.

Und dann: Unsere Nachbarländer tanzen nicht immer, sie Berlin pfeift. Das muss sich ändern. Schließlich kaufen wir für teures Geld von den Russen Erdgas, die dann vom eingenommenen Geld ihre Sportler dopen und Putin lässt am 8. Mai teure Siegesparaden vor dem Kreml aufführen. Schluss damit, wir sind wieder wer!!!

Ach so: In der Ukraine mischten die Deutschen ja auch kräftig mit, haben einen blutigen Bürgerkrieg ermöglich und waschechte Faschisten an die Macht gebracht. Die bösen russisch sprechenden Ukrainer, die wollten die Segnungen aus Brüssel und Germanien  und Kiew nicht, die sollen es zu spüren bekommen.

In diesem Sinne sagten schon die alten Römer: „Dulce et decorum est pro patria mori!“*

 






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