Freitag, 19. Januar 2018

Stolz auf NVA-Tradition



Position des Verbandes zur Pflege der
Traditionen der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der DDR e.V.
zum Entwurf „Die Traditionen der Bundeswehr - Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege“



Die Verteidigungsministerin Ursula von der
Leyen legte der Öffentlichkeit den Entwurf eines
Dokumentes „Die Traditionen der Bundeswehr“
vor. Ein neuer Traditionserlass wurde nach
einer Reihe rechtsextremistischer Umtriebe,
die dem Ansehen der Bundeswehr schadeten,
notwendig. Die Bundesbürger können nun zu
diesem Dokument Position beziehen.



Es ist nicht Aufgabe des „Verbandes
zur Pflege der Traditionen der NVA und der
Grenztruppen der DDR“, sich mit den Traditionen
der Bundeswehr auseinander zu
setzen. Wir sind der Pflege unserer Traditionen
verpflichtet. Grundlage dafür bietet unsere
Satzung.



Auch wenn wir es begrüßen, dass sich die
Bundeswehr mit dem neuen Erlass von einigen
fragwürdigen Traditionen verabschieden
will, halten wir es für dringend notwendig,
einige der im Entwurf der Richtlinie gegen die
NVA verwendeten Argumente entschieden
zurückzuweisen, setzen sie doch die seit
1990 auf allen politischen Ebenen betriebene
Delegitimierung der DDR und damit auch der
NVA fort.



Die unter Punkt 2.3 aufgeführte Behauptung:
„Traditionsverständnis und Fahneneid der NVA
leiteten sich aus ihrem Selbstverständnis
als … Parteiarmee ab …“ ist grundfalsch
und dient der Diskreditierung der Armee als
Ganzes und ihres Führungspersonals. Die in
der Verfassung der DDR festgeschriebene
führende Rolle der Partei, die für alle Bereiche
des gesellschaftlichen Lebens in der DDR galt,
wird für eine solche Behauptung unzulässig
strapaziert.



Die NVA der DDR war eine echte
Volksarmee, die sich dem Volke der Deutschen
Demokratischen Republik verbunden fühlte
und deren Führungspersonal aus dem Volke
stammte. Diese Verbundenheit mit dem
Volke haben Führung und Truppe der NVA
auch während der politischen Ereignisse in
den Jahren 1989/90 bewiesen. Aufgabe der
Nationalen Volksarmee war es, gemeinsam
mit den anderen Armeen der Staaten des
Warschauer Vertrages den Schutz der
Grenzen dieser Staaten und des Friedens zu
gewährleisten, nicht aber für die Stabilität im
Innern der DDR Sorge zu tragen.
Auch der Punkt 3.4 kann nicht unwidersprochen
bleiben.



Unser Verband verwahrt sich ganz
entschieden dagegen, in einem Atemzug
mit dem NS-Regime und der faschistischen
Wehrmacht genannt zu werden.
Man kann sich des Eindrucks nicht
erwehren, dass NVA und Wehrmacht
gleichgestellt werden sollen. Damit werden
Verbrechen der Wehrmacht verharmlost und
die Lebensleistungen der Soldaten der DDR,
deren höchste Motivation die Erhaltung des
Friedens war, herabgewürdigt.



Während ihrer Existenz hat die NVA
weder Kriegsverbrechen begangen noch
völkerrechtswidrige Kriege geführt! Im
Gegenteil, durch ihr Wirken im Verbund des
Warschauer Vertrages hat sie zur längsten
Friedensperiode in der europäischen
Geschichte beigetragen. Eine Zeit, die seit dem
völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien,
auch unter Mitwirkung der Bundeswehr, zu
Grabe getragen wurde.



Insofern ist es verständlich, dass die NVA
laut Richtlinie nicht traditionsstiftend für die
Bundeswehr sein kann. Darauf können wir
stolz sein. Aber wir verwahren uns nochmals
nachdrücklich, mit der braunen Vergangenheit
Deutschlands auch nur ansatzweise in
Verbindung gebracht zu werden.

Kleiner, aber durchaus bemerkenswerter
Nebeneffekt: Die Ministerin selbst führt mit
diesem Erlass die Mär von der angeblichen
Armee der Einheit, die es nie gegeben hat, ad
absurdum!
Der Vorstand Der Ältestenrat



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